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VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 6-IV-11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 13.12.2010 - 2 T 208/10
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 6-IV-11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 6-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).Dem Verfassungsgerichtshof sind alle Tatsachen darzulegen, die es ihm ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 6-IV-11
Soweit der Beschwerdeführer seinen Vortrag zur Befangenheit der Rechtspflegerin als Rüge der Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verstanden wissen wollte, erscheint eine Verletzung dieses Grundrechts - unabhängig davon, dass er den Befangenheitsantrag ebenfalls weder vorgelegt noch nähere Einzelheiten dazu vorgetragen hat - bereits deshalb nicht möglich, weil der Rechtspfleger nicht Richter im Sinne des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ist (vgl. zu Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BayVerf.: BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981, NJW 1982, 1746; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000, FGPrax 2000, 103 [104f.]).